Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt in Thüringen ist gegenüber dem Wohnsitzstandesamt persönlich zu erklären.

Eine Vertretung/Bevollmächtigung zur Erklärung ist ausgeschlossen.

Erklärungen gegenüber Notaren und Rechtsanwälten werden nicht rechtskräftig!

Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Finanzamt) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.

Jede Löschung auf eigenen Wunsch im Geburten- oder Eheregister ist ebenfalls gebühren-pflichtig (20 Euro).

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bundespersonalausweis/Reisepass
  • Taufurkunde (wenn vorhanden).

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!