Bekanntmachung
Die Bekanntmachung zur Neuwahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates wirdauf dieser Seite gemäß § 9 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Apolda veröffentlicht. Zusätzlich wird die Bekanntmachung an der Verkündungstafel in Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, Gemeindehaus, ausgehangen.
Neuwahl der Mitglieder des Ortsteilrates in Zottelstedt
Nach dem Rücktritt eines Mitgliedes im Ortsteilrat Zottelstedt hat sich die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates auf eine Person reduziert. Sinkt die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates unter die Hälfte der nach § 45 Abs. 3 ThürKO zu wählenden Anzahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder, findet gemäß § 7 Absatz 3 Buchstabe s) der Hauptsatzung der Stadt Apolda eine Neuwahl statt.
Gemäß § 7 Absatz 3 Buchstabe t) der Hauptsatzung der Stadt Apolda wird hiermit die Notwendigkeit einer Neuwahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates im Ortsteil Zottelstedt bekannt gegeben.
Nach dem Rücktritt eines Mitgliedes im Ortsteilrat Zottelstedt hat sich die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates auf eine Person reduziert. Sinkt die Zahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates unter die Hälfte der nach § 45 Abs. 3 ThürKO zu wählenden Anzahl der weiteren Ortsteilratsmitglieder, findet gemäß § 7 Absatz 3 Buchstabe s) der Hauptsatzung der Stadt Apolda eine Neuwahl statt.
Die Neuwahl findet im Rahmen einer Bürgerversammlung am 3. November 2025, 19 Uhr, im Gemeindehaus Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, 99510 Apolda statt, zu der ich Sie hiermit einlade.
Tagesordnung |
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TOP 1: | Begrüßung |
TOP 2: | Neuwahl der weiteren Mitglieder des Ortsteilrates |
TOP 3: | Sonstiges |
Für diese Neuwahl habe ich als Wahlleiterin Frau Nicole Rost bestellt.
Die Anzahl der zu wählenden weiteren Mitglieder des Ortsteilrates beträgt 4 Einwohner.
Wählbar für das Amt eines weiteren Mitglieds des Ortsteilrates sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG), am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung haben; der Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn die Person in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG).
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland zurzeit:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 ThürKWG).
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, sich zur Wahl schriftlich zu bewerben.
Die Bewerbung muss den Vor- und Nachnamen, die Anschrift, das Geburtsdatum, den Beruf sowie die Unterschrift des Bewerbers enthalten. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden.
Sie müssen spätestens am 27. Oktober 2025 bis 24:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin der Stadt Apolda, Nicole Rost, Markt 1, 99510 Apolda einzureichen.
Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 27. Oktober 2025, 24:00 Uhr, durch schriftliche Erklärung des Bewerbers zurückgenommen werden.
Wahlberechtigte haben sich durch Personalausweis oder Reisepass am Tag der Bürgerversammlung auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Olaf Müller
Bürgermeister