Stadtarchiv Apolda
Das Stadtarchiv befindet sich in der August-Bebel-Straße 4 in Apolda.
Zu den Aufgaben des Stadtarchives gehört die Übernahme, Erfassung, Erschließung, Sicherung und Bereitstellung des städtischen Schriftgutes, zu dem u. a. Urkunden, Akten, Amtsbücher, Fotos, Postkarten, Bauakten und Akten der eingemeindeten Ortschaften gehören aber auch Lokalzeitungen und Schriften zur Stadtgeschichte.
Stadtarchiv Apolda
August-Bebel-Straße 4
99510 Apolda
Tel.: 03644 / 650 460
E-Mail: stadtarchiv(@)apolda.de
Öffnungszeiten
Dienstag | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
1870 erschien das erste amtlich gedruckte Adressbuch der Fabrik- und Handelsstadt Apolda geordnet nach Stadtbezirken. Ab 1871 enthielten die Adressbücher neben einem Verzeichnis der Einwohner Apoldas nach der Reihenfolge der Hausnummern ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis der Einwohner sowie ein Verzeichnis der Geschäftstreibenden, Anstalten, Gesellschaften und Vereinen nach alphabetischer Ordnung. Die gedruckten Adressbücher sind ein Zeugnis der Apoldaer Geschichte und sind auch für Familienforscher von großem Interesse.
Unsere Adressbücher aus den Jahren 1870 – 1949 sind über das Thüringer Archivportal / Digitale Veröffentlichungen / Adressbücher Thüringer Städte online einsehbar.
Die Digitalisierung und Online-Bereitstellung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena und des Stadtarchivs Apolda.
Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes wurden 2009 die Personenstandsunterlagen des Standesamtsbezirkes Apolda übernommen deren Datenschutzfristen abgelaufen sind. Das Stadtarchiv übernimmt die Bücher aus dem Standesamt nach Ablauf folgender Fristen:
· Geburtenbücher nach 110 Jahren
· Ehebücher nach 80 Jahren
· Sterbebücher nach 30 Jahren
Das Stadtarchiv erteilt Auskunft, fertigt Kopien an und recherchiert gegen Gebühr für Privatpersonen und Erbenermittler. Für die Recherche sind Angaben wie Vor- und Familiennamen, Datum und Ort der Geburt, der Eheschließung und des Sterbefalls notwendig.
Personenstandsfälle vor 1876 sind in den jeweiligen kirchlichen Pfarrämtern dokumentiert.
Eine Übersicht der Standesamtsbezirke finden Sie hier.
Im Stadtarchiv werden Bauakten der Stadt Apolda zu Gebäuden im Stadtgebiet und den eingemeindeten Ortschaften aufbewahrt. Der Bestand ist leider nicht vollständig.
Akteneinsicht wird nur berechtigten Personen gewährt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Für die Einsicht ist ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen, für wissenschaftliche Forschungsarbeiten eine Bestätigung der wissenschaftlichen Einrichtung.
Das Stadtarchiv steht prinzipiell jedem interessierten Bürger zur Benutzung offen. Die Anliegen der Nutzer können breit gefächert sein:
· Wahrnehmung persönlicher Rechte (z.B. Anfragen nach Personenstandseinträgen zur Ahnenforschung, zur Erbenermittlung oder zur Bereinigung von Grundbüchern, Anfragen nach Bauakten, Anfragen nach Realschulzeugnissen als Nachweis für Rentenansprüche)
- wissenschaftliche Forschung (Anfragen zur Anfertigung von Bachelor- und Masterarbeiten oder Dissertationen in verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen)
· Schülerarbeiten (Anfertigung von Seminarfacharbeiten oder sonstigen
Schülerprojekten)
· Heimats- und ortsgeschichtliche Forschungen (Fragen zur Stadtgeschichte jeglicher Art, Jubiläen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Vereinen)
· private Forschungen und Anliegen (Erforschung der eigenen Familiengeschichte, Erstellung von Stammbäumen, Anfertigung von Geburtstagszeitungen etc.)
Die Archivbestände befinden sich im Magazin und sind nicht frei zugänglich. Eine vorherige Anmeldung ist daher zwingend erforderlich. Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage möglichst genau mit, welche Unterlagen Sie benötigen, damit wir diese für Ihren Besuch bereitstellen können.
Bei der Benutzung sind die urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Sofern der Akteneinsicht keine gesetzlichen Schutzfristen, der Erhaltungs- oder Erschließungszustand oder sonstige Einschränkungen entgegenstehen, stehen die Archivalien jedem Benutzer zur Verfügung.
Sie können eine mündliche oder schriftliche Anfrage stellen. Je genauer Sie uns Ihr Anliegen schildern, desto genauer können wir Ihnen mitteilen, ob und welche Bestände für die Bearbeitung Ihres Themas in Frage kommen. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Anfragen sich auf Hinweise zu einschlägigem Archivgut beschränkt. Die inhaltliche Auswertung der Quellen können wir für Sie hingegen nicht übernehmen. Die Bestände des Stadtarchives sind in Excel-Listen erfasst und können vor Ort eingesehen werden.
Das Stadtarchiv ist kein Ort zum spontanen Stöbern – zumindest nicht durch den Benutzer. Vielmehr müssen die Akten vor der Benutzung bestellt und durch die Mitarbeiterinnen ausgehoben werden. Deswegen empfiehlt es sich, eine schriftliche Anfrage zu stellen (stadtarchiv(@)apolda.de) und vor dem Besuch vor Ort immer einen Termin zu vereinbaren!
Es ist ratsam, vor der Archivanfrage genau zu prüfen, welche Informationen schon vorhanden sind und welche Informationen gesucht werden.
Die Benutzung des Stadtarchives für private Zwecke ist gebührenpflichtig, denn die Recherche durch die Archivmitarbeiterinnen kostet Arbeitszeit. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Archivgebührensatzung der Stadt Apolda.
Archivgebührensatzung der Stadt Apolda
Thüringer Verwaltungskostenordnung