Wahl Ortsteilbürgermeister Zottelstedt
Am 22. Juni 2025 findet die Neuwahl des/der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisterin statt. Die Neuwahl ist aufgrund des Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers erforderlich.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 6. Juli 2025 statt.
Der Wahltermin für die Neuwahl des/der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisterin wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land mit Bescheid vom 24. Februar 2025 auf
Sonntag, 22. Juni 2025
festgesetzt. Die Wahl wird am 22. Juni 2025 im Gemeindehaus Zottelstedt in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am
Sontag, 6. Juli 2025
in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Zottelstedt statt.
Am 22. Juni findet die Neuwahl des/der Ortsteilbürgermeisters/in in Zottelstedt statt. Für den Fall, dass an diesem Tag, keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, wird am 6. Juli 2025 eine Stichwahl stattfinden.
Wir benötigen für beide Tage je 6 Wahlhelfer, welche für die Durchführung der Wahl verantwortlich sein werden. Dabei soll der Wahlvorstand an beiden Tagen möglichst gleich besetzt sein.
Darüber hinaus werden 4 Beisitzer und 4 Stellvertreter für den Wahlausschuss benötigt. Dies können auch die Mitglieder des Wahlvorstandes sein. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und stellt am Wahlabend das Wahlergebnis fest.
Werden nicht genügend Personen für den Wahlvorstand und den Wahlausschuss vorgeschlagen, bzw. melden sich nicht genügend Personen freiwillig, so werde ich als Wahlleiterin die fehlenden Personen aus den Wahlberechtigten von Zottelstedt berufen. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nicht Beisitzer oder Stellvertreter im Wahlvorstand- bzw. Wahlausschuss sein.
Ich möchte Sie heute dazu aufrufen, sich unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift für die Tätigkeit als Wahlhelfer sowie als Beisitzer oder Stellvertreterim Wahlausschuss freiwillig zu melden. Die Meldung senden Sie bitte an wahlen(@)apolda.de. Gern können Sie sich telefonisch unter 03644 650-152 melden.
Zu folgenden Terminen müssen die Freiwilligen verfügbar sein:
Dienstag, 20. Mai 2025, 17:00 Uhr/ oder später - Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Reserve: Dienstag, 27. Mai 2025, 17:00 Uhr - Sollten am 20. Mai 2025 Wahlvorschläge für ganz oder teilweise ungültig erklärt worden sein, findet am 27. Mai 2025 eine erneute Sitzung des Wahlausschusses statt.
Sonntag, 22. Juni 2025
- 7:30 bis 12:30 Uhr (Frühschicht) und ab 18:00 Uhr bis zur Feststellung des Wahlergebnisses - ca. 19 Uhr
- oder 12:30 Uhr bis zur Feststellung des Wahlergebnisses (Spätschicht) - ca. 19 Uhr
bei Stichwahl: Sonntag, 6. Juli 2025
- 7:30 bis 12:30 Uhr (Frühschicht) und ab 18:00 Uhr bis zur Feststellung des Wahlergebnisses - ca. 19 Uhr
- oder 12:30 Uhr bis zur Feststellung des Wahlergebnisses (Spätschicht) – ca. 19 Uhr
Nicole Rost
Wahlleiterin
Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen zur Ortsteilbürgermeisterwahl werden auf dieser Seite gemäß § 9 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Apolda veröffentlicht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen an der Verkündungstafel in Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, Gemeindehaus, ausgehangen.
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Zottelstedt 22. Juni 2025
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 9. Mai 2025bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind bei der Wahlleiterin der Stadt Apolda, Am Markt 1, Raum 17, 99510 Apolda einzureichen.
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.