Wahl Ortsteilbürgermeister Zottelstedt

Am 22. Juni 2025 findet die Neuwahl des/der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisterin statt. Die Neuwahl ist aufgrund des Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers erforderlich.

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 6. Juli 2025 statt.

Der Wahltermin für die Neuwahl des/der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisterin wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land mit Bescheid vom 24. Februar 2025 auf

Sonntag, 22. Juni 2025

festgesetzt. Die Wahl wird am 22. Juni 2025 im Gemeindehaus Zottelstedt in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt.

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am

Sontag, 6. Juli 2025

in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Zottelstedt statt.

Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen zur Ortsteilbürgermeisterwahl werden auf dieser Seite gemäß § 9 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Apolda veröffentlicht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen an der Verkündungstafel in Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, Gemeindehaus, ausgehangen.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Ortsteilbürgermeisterwahl am 22. Juni 2025 im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda wird in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis zum 6. Juni 2025 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Apolda, Am Schloß 1, Eingang A, 99510 Apolda, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Montag 08:00 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch einBildschirmgerätmöglich.

2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis zum 6. Juni 2025 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Apolda, Bürgerbüro, Schloß 1, Eingang A, 99510 Apolda schriftlich erhoben oder zur Niederschrift zu den in Punkt 1. genannten Öffnungszeiten erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

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Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters am 22. Juni 2025 im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda

Der Wahlausschuss der Stadt Apolda hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda als gültig zugelassen, welcher hiermit bekannt gegeben wird:

Wahlvorschlag 1 - Weirich

 

Name, Vorname

Wohnort

 

Weirich, Eckart

Apolda

 

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Der Bewerber hat schriftlich erklärt, dass er nicht wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses für die Ortsteilbürgermeisterwahl am 22. Juni 2025 im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda

Am 22. Juni 2025 findet im Anschluss an die Auszählung der Ortsteilbürgermeisterwahl, ca. 19 Uhr, im Gemeindehaus Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, 99510 Apolda, eine öffentliche Sitzung des Wahlausschusses statt.

Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in Zottelstedt.

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Es hat jedermann Zutritt.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.

Wahlbekanntmachung für die Ortsteilbürgermeisterwahl am 22. Juni 2025 im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda

  1. Am 22. Juni 2025 findet im Ortsteil Zottelstedt der Stadt Apolda die Ortsteilbürgermeisterwahl von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
  2. Die Stadt Apolda bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, 99510 Apolda. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die vollständige Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen.

Briefwahl

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl! Online Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen!

Ihnen ist der Weg in Ihr Wahllokal am Wahlsonntag nicht möglich oder Sie möchten im Vorfeld ganz in Ruhe zu Hause wählen? Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahlen beantragen.

QR-Code scannen oder die Internetseite www.wahlschein.de aufrufen, Ihre Daten eingeben und die Briefwahlunterlagen kommen direkt zu Ihnen nach Hause!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Postlaufzeiten die elektronische Beantragung eines Wahlscheins für die Ortsteilbürgermeisterwahl in Zottelstedt bis zum 17. Juni 2025, 24 Uhr, erfolgen muss, damit die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen garantiert werden kann.

Öffnungszeiten Briefwahllokal im Bürgerbüro, Am Schloß 1, Eingang A, 99510 Apolda

 

 

 

Montag

8 bis 13 Uhr

 

Dienstag

8 bis 12 Uhr

13 bis 17 Uhr

Mittwoch

8 bis 13 Uhr

 

Donnerstag

8 bis 12 Uhr

13 bis 18 Uhr

Freitag

8 bis 13 Uhr

 

zusätzlich, Freitag, 20. Juni

8 bis 18 Uhr

 

Inhalt Ihrer Briefwahlunterlagen

Ihre von uns übersandten Briefwahlunterlagen müssen folgendes beinhalten:

  • Wahlschein
  • Merkblatt Briefwahl
  • roter Wahlbriefumschlag
  • weißer Stimmzettelumschlag
  • Stimmzettel Ortsteilbürgermeisterwahl

Sollten Ihre Unterlagen nicht vollständig sein, so setzen Sie sich bitte mit uns unter 03644 650-0 umgehend in Verbindung oder Schreiben Sie eine E-Mail an wahlen(@)apolda.de.