Wahl Ortsteilbürgermeister Zottelstedt

Am 22. Juni 2025 fand die Neuwahl des/der ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeisters/Ortsteilbürgermeisterin statt. Die Neuwahl war aufgrund des Rücktritts des bisherigen Amtsinhabers erforderlich.

Wahlergebnis

Wahlberechtigte

292

Wähler ohne Wahlschein

148

Wähler mit Wahlschein

15

Wähler insgesamt

163 / Wahlbeteiligung: 55,82 %

ungültige Stimmen

6

gültige Stimmen

157

 

Bekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen zur Ortsteilbürgermeisterwahl werden auf dieser Seite gemäß § 9 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Apolda veröffentlicht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen an der Verkündungstafel in Zottelstedt, Mattstedter Straße 92, Gemeindehaus, ausgehangen.

Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters in Zottelstedt

Der Wahlausschuss der Stadt Apolda hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2025 für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Zottelstedt am 22. Juni 2025 folgendes Ergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten

292

Zahl der Wähler

163

Wahlbeteiligung in Prozent

55,8

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben

163

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

 

 

Stimmen

1

Weirich, Eckart

130

2

König, Robin

13

3

Herrmann, Jonas

8

4

Elle, Martin

2

5

Kössel, Roland

1

6

Löbnitz, Ronald

1

7

Oehler, Udo

1

8

Wagner, Kai

1

Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Eckart, Weirich.

Er ist zum Ortsteilbürgermeister des Ortsteils Zottelstedt gewählt.

Jeder Wahlberechtigte bei der Wahl zum Ortsteilbürgermeister von Zottelstedt kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Weimarer Land, Kommunalaufsicht, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Apolda, 23. Juni 2025

gez. Nicole Rost

Wahlleiterin

Die Öffentliche Bekanntmachung können Sie hier einsehen.