Zuzug innerhalb

Die Ummeldefrist beträgt bis 2 Wochen nach Umzug.

Zur Ummeldung muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Diese ist durch den Vermieter bzw. Hauseigentümer auszufüllen und zu unterschreiben. Das Einzugsdatum auf der Wohnungsgeberbestätigung ist für die Ummeldung bindend.

Benötigt wird:

Folgendes ist zu beachten:

Sollte ein Sorgeberechtigter allein mit dem/n Kind/ern umziehen, muss die Zustimmungserklärung sowie die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des zweiten Sorgeberechtigten nachgewiesen werden.