Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie haben sich entschlossen, die Ehe miteinander einzugehen und wohnen in Apolda oder der Ilmtal-Weinstraße, so muss die Eheschließung im Standesamt Apolda angemeldet werden, unabhängig davon, wo die Eheschließung selbst tatsächlich stattfinden soll.

Die „Anmeldung der Eheschließung“ ist nicht mit der „Reservierung eines Eheschließungstermins“ gleichzusetzen!

Die Buchung eines Eheschließungstermins können Sie mit dem Formular Reservierung Eheschließungstermin beantragen.

Bei der Anmeldung geht es um die Prüfung Ihrer Ehevoraussetzungen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bzw. um die Feststellung, dass keine Ehehindernisse vorliegen.

Um diese Prüfung vornehmen zu können, benötigen wir vorab folgende Unterlagen beider Ehewilliger:

  • Kopie Personalausweis
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde, sofern Sie nicht in Apolda gemeldet sind
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtenregisterauszug, ausgestellt von Ihrem Geburtsstandesamt

Beachten Sie hier unbedingt, dass eine Geburtsurkunde nicht ausreichend ist, um Ihre Abstammung zu prüfen!

  • Nachweise der Vorehe/n und deren Auflösung durch Eheurkunde und. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des/r Ehepartners/Ehepartnerin
  • Geburtsurkunde/n gemeinsamer Kinder

Sämtliche vorgenannte Unterlagen sind im Original von beiden Ehewilligen vorzulegen.

Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe der Unterlagen ist nicht nötig.

Nutzen Sie dafür gern unseren Briefkasten vor dem Gebäude.

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt dann die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Apolda.

Da diese Anmeldung nur 6 Monate gültig ist, sollte diese auch erst frühestens 6 Monate vor dem reservierten Eheschließungstermin erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung sowie die Eheschließung selbst sind gebührenpflichtig.

Diese Gebühren werden bei der Anmeldung der Eheschließung fällig.

Sollten Sie kein/e deutsche/r Staatsangehörige/r sein, werden weitere Dokumente benötigt.

Kontaktieren Sie uns dazu gern direkt per Mail unter standesamt(@)apolda.de.

Die hier genannten Erläuterungen gelten auch für die Beantragung eines Ehefähigkeits-zeugnisses, wenn beide deutsche Staatsangehörige sind.

Gebühren Eheschließungen/Ehefähigkeitszeugnisses

Zum Anmeldetermin werden folgende Gebühren im Zusammenhang mit Ihrer Ehe-schließung/ Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses fällig und sind im Standesamt (bevorzugt mit EC-Karte) zu begleichen:

 

  • Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 50,00 €
  • Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, sofern die notwendig ist: 30,00 €
  • Zuschlag bei Vornahme der Eheschließung bei einem anderen als für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 40,00 €
  • Durchführung der Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes: 20,00 €
  • Durchführung der Eheschließung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes: 70,00 €
  • Eheurkunde je Stück: 10,00 €
  • Meldebescheinigung, sofern durch uns beschafft: 6,00 €
  • Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähig- szeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 100,00 €
  • Aufnahme und Weiterleitung eines Antrages auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses: 25,00 €
  • Aufnahme einer Niederschrift über die Versicherung an Eides statt: 40,00 €

Es können weiterhin Gebühren für

  • Namenserklärungen für Kinder, die älter als 5 Jahre sind, je Stück: 25,00 €
  • neue Geburtsurkunden der Kinder je Stück: 10,00 €

entstehen.