Zuzug von außerhalb

Die Anmeldefrist beträgt bis 2 Wochen nach dem Einzug.

Zur Anmeldung muss die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Diese ist durch den Vermieter bzw. Hauseigentümer auszufüllen und zu unterschreiben. Das Einzugsdatum auf der Wohnungsgeberbestätigung ist für die Anmeldung bindend.

Bei einem Zuzug aus dem Ausland sind alle zuziehenden Personen (auch Kinder) zur Vorsprache verpflichtet.

Benötigt wird:

  • Wohnungsgeberbestätigung (im Original)
  • Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde/n (auch für minderjährige Kinder)
  • Wenn vorhanden, Eheurkunde bzw. Scheidungsurteil

Folgendes ist zu beachten:

Für die Anmeldung von minderjährigen Kindern unverheirateter Eltern ist die Sorgerechtserklärung vorzulegen. Sollte ein Sorgeberechtigter allein mit dem/n Kind/ern zuziehen, muss die Zustimmungserklärung sowie die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des zweiten Sorgeberechtigten nachgewiesen werden.