Vergebene Aufträge nach beschränkten Ausschreibungen

Nach Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO-) werden nach Zuschlagserteilung bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 30 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) die einzelnen Maßnahmen, der Auftragsgegenstand, Zeitraum der Leistungserbringung und der Name des beauftragten Unternehmens für drei Monate hier bekanntgegeben.

Vergebene Aufträge für Liefer- und Dienstleistung

Die Information nach §20 Abs. 3 VOB/A bzw. §30 Abs. 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrags.