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Herzlich willkommen beim Standesamt Apolda!

                   
                   
Wer denkt bei dem Wort „Standesamt“ nicht gleich ans Heiraten?

Viele glauben, beim Standesamt könne man „nur“ heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung, bis hin zum Tod wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen rund um das Standesamt geben.

Die Informationsblätter, die hier zum Download für Sie bereit stehen, beantworten Ihnen allgemeine Fragen zur Eheschließung, die besonders häufig gestellt werden. Sie informieren weiterhin darüber, was bei der Geburt eines Kindes von den Eltern zu beachten und bedenken ist. Sie sollen Ihnen aber auch beim Tod eines lieben Angehörigen eine kleine Hilfe sein.

Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Apolda geben Ihnen gerne Auskunft.
 

 
Standesamt Apolda Öffnungszeiten:  
Unterm Schloß 3
99510 Apolda
Tel.: 03644 650440, 441, 442, 443, 444
Fax: 03644 650449
E-Mail: standesamt@apolda.de
Mo.:
Die.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
9:00 – 12:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
geschlossen
9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
9:00 – 12:00 Uhr
  und nach Vereinbarung  

       
 
 

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Sie erwarten ein Kind oder sind gerade glückliche Eltern geworden?

Dann möchten wir Ihnen ein paar Tipps geben, die Ihnen Zeit und Wege sparen helfen, damit Ihr Kind "amtlich" wird. Wenn Ihr Kind im Robert-Koch-Krankenhaus Apolda geboren wird oder wurde, erhalten wir von dort eine Geburtsanzeige mit Daten über das Neugeborene und seine Eltern. Diese Angaben reichen jedoch noch nicht aus, um die Geburt beurkunden zu können. Deshalb sind wir noch auf zusätzliche Unterlagen von Ihnen angewiesen.

Weitere Informationen zur Beurkundung des Kindes, zur Namensgebung sowie eine Übersicht über die benötigten Papiere zur Geburtsbeurkundung finden Sie hier als pdf. - Datei zum Download.

Als frischgebackene Eltern haben Sie auch nach der Geburt einige Dinge zu veranlassen. Mit dem Informationsblatt „Was tun nach der Geburt eines Kindes…“ möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung dazu geben.

-> Information zur Beurkundung der Geburt eines Kindes - Unterlagen für das Standesamt -

-> Was tun nach der Geburt eines Kindes? - Formalitäten bei Behörden und Krankenkassen -

 

 

Sie wollen sich „trauen“?

Der erste „amtliche Schritt“ in die Ehe ist die Anmeldung beim Standesamt (früher Aufgebot).

Wie für vieles im Leben, so sind auch für den Start ins Eheglück gewisse Formalitäten erforderlich. Welche „Heiratspapiere“ in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, sagen wir Ihnen gerne. Hier können Sie sich bereits vorab informieren, welche Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind. Weiterhin erhalten Sie hier Informationen sowie Bilder zu unserem Trausaal.   
Auch als neu verheiratetes Paar sind noch einige „Behördengänge“ notwendig, dazu geben wir Ihnen eine kleine Hilfestellung.

Sollten Sie nach der Lektüre dieser Informationsseiten noch Fragen haben - rufen Sie uns bitte an oder schauen Sie kurz bei uns im Standesamt vorbei.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

-> Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung - Unterlagen für das Standesamt -

Neu!
-> Eheschließungstermine an Samstagen 2010

-> Eheschließungstermine an Samstagen 2011

 
 

 

Sterbefall
...in der Familie

Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken.

Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen dabei eine kleine Hilfestellung bieten.

-> Informationen zur Beurkundung eines Sterbefalls - Unterlagen für das Standesamt -

 

 
Erteilung von Personenstandsurkunden

Wo bekomme ich Urkunden?

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus dem Personenstandsbuch (Geburten-, Heirats-, Sterbe- und Familienbuch) ist immer der „tatsächliche Ort des Geschehens“ – also dort, wo sich der Personenstandsfall ereignet hat.

Wer bekommt Urkunden?

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten sowie eine Kopie dessen Personalausweises vorweisen.

-> Urkundenanforderung zum Downloaden

 

 

Namenserklärungen

Wir beurkunden Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen.

Wenn Sie z. B. nach einer Eheauflösung Ihren Geburtsnamen oder den Namen – den Sie bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Eheschließung geführt haben – wieder annehmen möchten, so erklären Sie dies beim Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland), so können Sie dies bei uns nachholen.

 

 

Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland auf Antrag

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, eine Lebenspartnerschaft begründet oder ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im jeweiligen Register auf Antrag beurkundet werde. Zuständig dafür ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bezüglich der Vorlage und Anerkennung der ausländischen Urkunden sowie der weiteren Verfahrensweise.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Wir beraten Sie gern!