Abfallkalender und Entsorgungen

Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott und Haushaltsgeräten

Das Landratsamt Weimarer Land bietet auf Ihrer Webseite den Bürgern die Möglichkeit das "Formular zur Abholung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott und Haushaltsgeräten“ online auszufüllen und abzusenden. Die Onlinevariante erspart das Porto und ermöglicht eine schnellere Kommunikation zwischen Bürger und Entsorger.

Toureneinteilung für Hausmüll- und Wertstoffentsorgung - Kernstadt Apolda

Den Routen- und Terminplan 2012 (pdf-Datei, 770 KB) können Sie bei Bedarf (z. B. bei Verlust des zu Jahresende 2011 zugestellten Planes) auf Ihrem Computer speichern oder ausdrucken.

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Das Landratsamt  Weimarer Land, Umweltamt, hat folgende Allgemeinverfügung zum Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt erlassen:

  • Das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt wird
    vom 19. bis 24. März 2012 und
    vom 26. bis 31. März 2012
    in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr

    gestattet.
    Das Wohl der Allgemeinheit darf nicht beeinträchtigt werden und es dürfen keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft eintreten.
  • Generelle Brennverbote gelten weiterhin:
    1. an Sonn- und Feiertagen;
    2. auf gewerblich genutzten Flächen;
    3. in der Gemarkung Mellingen außer Köttendorf (in Mellingen ist ein Brandplatz der Gemeinde zu nutzen)
    4. in der Stadt Bad Sulza einschl. der Ortsteile Bergsulza, Sonnendorf und Oberneusulza
    5. wenn folgende Mindestabstände nicht eingehalten werden:
      • 5 m zur Grundstücksgrenze,
      • 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen,
      • 50 m zu öffentlichen Straßen,
      • 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden,
      • 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs,
      • 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandstufe II) bestehend entsprechend zu berücksichtigen sind,
      • 1,5 km zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen.
    6. für Laub, Gras, Heu, frisch geschnittenes Gehölz und sonstige Abfälle (z.B. Kompost, angerottet Biomasse, Bauabfälle, Sperrmüll)
    7. an Regen- und Nebeltagen
    8. für Schwelbrände
  • Im Einzelnen sind folgende Anforderungen an die Verbrennung zu stellen:
    1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Es ist insbesondere auf die Windrichtung und –geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
    2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden.
    3. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu umgeben, zu beaufsichtigen, nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen und nachzukontrollieren.
    4. Kurz vor dem Verbrennen ist das Brennmaterial umzuschichten (Schutz von Kleinlebewesen)

Hinweise

  • die Anzeigepflicht entfällt;
  • Bei Verbrennungsvorgängen, die fast ausschließlich schwelen oder durch starke Rauchentwicklung eine Belästigung der Nachbarschaft hervorgerufen, ist die Ordnungsbehörde berechtigt, das sofortige Ablöschen (auch mittels kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr) durchzusetzen.
  • Baum- und Strauchschnitt kann in unverpackter Form kostenlos an der Kompostierungsanlage Tannroda/Böttelborn (Tel.: 036450/42134) bzw. gegen ein geringes Entgelt in den Kompostierungsanlagen  Süßenborn,  bei der Fa. Tönsmeier bzw. Fa. AVT in Apolda sowie Containerdiensten entsorgt werden.
  • Für Kleingartenanlagen empfiehlt es sich, an einem Tag auf einem geeigneten Brandplatz in der Anlage unter Aufsicht das Verbrennen durchzuführen (Zusammenfassung kleiner Einzelfeuer).
  • Andere Vorschriften werden durch diese Allgemeinverfügung nicht außer Kraft gesetzt.
    Bei starken Rauchbelästigungen:
    Info unter 03644 540-671 oder 0151/57117183

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer gemäß § 8 Nr. 2-5 ThürPflanzAbfV gegen die darin genannten Regelungen verstößt. Das Bußgeld kann gemäß § 61 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bis zu 50.000 Euro betragen.


Schadstoffmobil ist unterwegs

Das Schadstoffmobil ist zu folgenden Zeiten im Stadtgebiet und den Ortsteilen der Stadt Apolda unterwegs: Termin wird noch bekannt gegeben

  • Dienstag, :
    • Utenbach 09:00 - 09:30 Uhr Straße gegenüber Kirche / Gemeindeverwaltung
  • Mittwoch, :
    • Schöten 09:00 - 09:30 Uhr Dorfplatz
    • Nauendorf 11:30 - 12:00 Uhr Nähe Autohaus Behrenbruch
  • Donnerstag, :
    • Herressen-Sulzbach 14:15 - 14:45 Uhr Bushaltestelle Herressen
    • Oberndorf 15:00 - 15:30 Uhr an der Gemeindeverwaltung
  • Freitag, :
    • Zottelstedt 15:00 - 15:30 Uhr Verkehrsinsel Nähe Gemeindeverwaltung
    • Oberroßla 16:30 - 17:00 Uhr Dorfstraße / DSD Contaier
    • Rödigsdorf 17:15 - 17:30 Uhr Gelände Agrargenossenschaft
  • Samstag, :
    • 08:00 - 09:00 Uhr Lessingstraße / Dr.-Külz-Straße
    • 09:30 - 11:00 Uhr Stadionvorplatz
    • 11:30 - 12:30 Uhr Weimarer Berg (Parkplatz nahe Mc Donald's)

Hinweis des Umweltamtes des Kreises Weimarer Land

Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Schadstoffe sind vielmehr sortiert und in verschlossenen Gefäßen (Größe max. 60 Liter bzw. 60 Kilogramm) zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheits-gründen dem beauftragen Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben.

Sollten Sie den für Ihre Gemeinde vorgesehenen Termin, durch z.B. Berufstätigkeit, nicht wahrnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, die Schadstoffe in einer anderen Gemeinde des Entsorgungsgebietes abzugeben.

In haushaltsüblichen Mengen werden angenommen:

  • lösemittelhaltige Farben und Lacke,
  • Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Abfälle,
  • Rost- und Holzschutzmittel,
  • Leim-, Klebe- und Bindemittel,
  • Lösungsmittel, Säuren und Laugen,
  • Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel,
  • Laborchemikalien aus dem Hobbybereich,
  • Medikamentenreste,
  • Altöl und ölverunreinigte Materialien,
  • Spraydosen.

Nicht in das Schadstoffmobil gehören:

  • Latex- und andere lösungsmittelfreie Farben sowie restentleerte ausgetrocknete Farbbehältnisse,
  • Baustoffe,
  • Reifen,
  • Feuerlöscher,
  • Asbest,
  • Gasflaschen.

Möchten Sie diese Seite weiterempfehlen?